Geschäftsnummer: | 03.1008 |
Eingereicht von: | Loepfe Arthur |
Einreichungsdatum: | 06.03.2003 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Departement des Innern |
Schlagwörter: | Sanierungsmassnahmen; Freizügigkeit; Bundesrat; Vorsorgeeinrichtungen; Möglichkeit; Wohneigentumsförderung; Köpfe; Verteilt; Würden; Ansicht; Zusammenhang; Kapitals; Aussicht; Hätte; BVG-Mitteln; Kapitalbezug; Müssen; Massnahmen; Aussehen; Gedenkt; Verringert; Günstigeren; Anzulegen; Risiko; Vorsorge; Angesichts; Drastisch; Gesunkener; Deckungsbeiträge; Umgehen |
1. Bei Sanierungsmassnahmen in der beruflichen Vorsorge, die angesichts drastisch gesunkener Deckungsbeiträge bei etlichen Vorsorgeeinrichtungen wohl kaum mehr zu umgehen sein werden, besteht das Risiko, dass sich einzelne Versicherte die Möglichkeiten der Freizügigkeit bzw. der Wohneigentumsförderung zunutze machen könnten, um ihre vollen Altersguthaben vorzeitig abzuheben und selber zu günstigeren Konditionen anzulegen, was zur Folge hätte, dass die Wirkung der Sanierungsmassnahmen verringert und die Lasten auf weniger Köpfe verteilt würden.
Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass in Zusammenhang mit den in Aussicht stehenden Sanierungsmassnahmen bei Vorsorgeeinrichtungen die Freizügigkeit des Kapitals und allenfalls auch die Möglichkeit der Wohneigentumsförderung mit BVG-Mitteln sowie der Kapitalbezug eingeschränkt werden müssen?
2. Falls ja, wie sollen diese Massnahmen aussehen und wann gedenkt der Bundesrat sie in Kraft zu setzen?